Aktuell Rechtsanwalt Wolfgang Hoppe vertritt seine Mandanten Tour de France Sieger Jan Ullrich
Auszug aus der Bildzeitung
Jan Ullrich (42) und seine Familie zieht es in wärmere Gefilde - zumindest vorerst.
Wie die "Bild"-Zeitung berichtet, wird der frühere Rennrad-Star gemeinsam mit seiner Frau und den drei Kindern von der Schweiz nach Mallorca ziehen:
"Wir haben erstmal vor, für mindestens ein Jahr nach Mallorca zu gehen.
Danach schauen wir mal, was wir dann machen wollen", sagte Ullrich dem Blatt.
Das Haus in der Schweiz, am Südufer des Bodensees, wird die Familie behalten.
Quelle: www.Vip.de
Die Kisten sind gepackt: Jan Ullrich zieht von Scherzingen nach Spanien
Vor dem Hause Ullrich ist der Umzugswagen vorgefahren: Der ehemalige Rad-Star verlässt seinen bisherigen Wohnsitz Scherzingen am Bodensee.
Der ehemalige Rad-Star Jan Ullrich verlässt die Schweiz. Bereits gestern verpackte ein Umzugsunternehmen in Ullrichs bisherigem Wohnort Scherzingen am Bodensee Kartons, der 42-Jährige will zumindest vorerst in Spanien leben. Ullrichs Management wollte auf SÜDKURIER-Anfrage gestern keine Stellungnahme abgeben, den Umzug bestätigte aber der Singener Anwalt Wolfgang Hoppe, der den einstigen Tour-de-France-Sieger juristisch vertritt. Ob er sein Haus in Scherzingen behält, ist nicht bekannt. Einen Zusammenhang mit dem in der Schweiz gegen Ullrich laufenden Verfahren gebe es allerdings nicht. Ullrich war bereits in der Vergangenheit als Star bei organisierten Rad-Reisen immer wieder für längere Zeit in Spanien. Dass der Aufenthalt in Spanien wegen dem anstehenden Prozess gegen Ullrich von kurzer Dauer sein könnte, glauben seine Anwälte nicht. Ullrich hatte am 19. Mai 2014 nahe seines Wohnorts am Bodensee einen Verkehrsunfall verursacht. An einer Kreuzung rammte er ein stehendes Fahrzeug, dann ein entgegenkommendes zweites, er selbst landete im Graben. Zwei Personen mussten im Krankenhaus behandelt werden. Die Autos hatten nur noch Schrottwert. Ullrich blieb unverletzt, seinen Führerschein musste er abgeben und ist seitdem ohne Fahrerlaubnis. Bei der Blut-Probe wurden bei ihm 1,73 Promille festgestellt. Im anschließenden Verfahren hatten sich der einstige Rad-Star, dessen Karriere durch einen Doping-Skandal 2006 jäh beendet wurde, mit der Staatsanwaltschaft auf eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten geeinigt – ausgesetzt zu vier Jahren auf Bewährung. Das Gericht wollte der Absprache allerdings nicht folgen. Im Kern geht es um die Frage, wie schnell Ullrich unterwegs war. In einem Gutachten wurden ihm 139 Kilometer pro Stunde unterstellt, in einem anderen mindestens 143. Der Unterschied ist erheblich: Ab 140 Kilometern pro Stunde gilt ein schärferes Strafmaß. Ullrich droht dann eine Gefängnisstrafe. Der neue Prozess soll im Herbst beginnen. Ullrichs Wohnort spielt dabei keine Rolle.
Quelle: suedkurier.de
Quelle: gala Zeitschrift vom 01.09.2016