Bundesweite Tätigkeit in allen strafrechtlichen Verfahren, Vertretung und Verteidigung im gesamten Strafrecht, angefangen mit dem Beginn des Ermittlungsverfahrens, sei es bei Tätigwerden der Polizei oder Staatsanwaltschaft, über das Zwischenverfahren bis zum Hauptverfahren, bis hin zur Betreuung im Strafvollzug, Strafvollstreckung.
Selbstverständlich vertreten wir Sie auch gerne in den Rechtsmittelverfahren (Berufung, Revision, Beschwerde). Unsere Tätigkeit erstreckt sich auch auf Haftsachen.
Durch die jahrelange, erfolgreiche Tätigkeit des Rechtsanwalts Wolfgang Hoppe wurde im gesamten Bundesgebiet ein großes Netzwerk aufgebaut,
welches ermöglicht, dass bei größeren Verfahren auch ausgewiesene Spezialisten zugezogen werden können.